Gebührenordnung

Gebührenordnung

1. Mitgliederbeitrag
2. Austrittserklärungen
3. Gebühren der Zuchtbuchstelle
4. Nachzuchtbeurteilung (NZB)/Körung/Phänotypbeurteilung
5. HD-Röntgen
6. Aufwandsentschädigung
7. Sonstige

 

1. Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag ist vom Eintrittsdatum an, für das laufende Jahr, mindestens jedoch für das Halbjahr, im Voraus zu zahlen (siehe Satzung § 13).

Vollmitglied Jahresbeitrag 50,00 €
Familienmitglied Jahresbeitrag 20,00 €
Jugendlicher (unter 25 Jahre und wirtschaftl. abhängig) Jahresbeitrag 20,00 €
Ehrenmitglied; mit Stimmrecht Jahresbeitrag beitragsfrei
Aufnahmegebühr für Vollmitglied   25,00 €
Aufnahmegebühr für Familienmitgl. und Jugendliche   10,00 €

Sie sind unmittelbar nach erfolgter Bestätigung der Aufnahme durch die Geschäftsstelle auf das Konto des KSHC e.V. einzuzahlen.
Die Beiträge sind fällig: (lt. Satzung § 12)

für das 1. Halbjahr bis zum 15. März
für das 2. Halbjahr bis zum 15. August
ganzjährige Zahlung bis zum 15. März des laufenden Jahres

2. Austrittserklärungen

Austrittserklärungen werden nur mit Wirkung zum 31. Dezember als gültig erklärt. Kündigungsfrist ist der 30. September des Jahres. Bei späterem Austritt werden die Gebühren für das laufende Jahr erhoben.

3. Gebühren der Zuchtbuchstelle

Grundgebühr pro Wurf - bis 6 Welpen - je weiterer Welpe 25,00 €5,00 €
Welpen, die von Muttertieren stammen, deren Besitzer Mitglied im Club sind - bis 6 Welpen - je weiterer Welpe 50,00 €5,00 €
Ahnentafeln (einschließlich KSH Broschüre), je 10,00 €
Registrierscheine nach Würfen (einschließlich KSH Broschüre), je 10,00 €
Registrierung eines Hundes(nach Phänotypbeurteilung, Ausgabe d. Reg.-Nr., Registrierschein, Eintragung ins ZB) 100,00 €
Nachfrage wegen unvollständiger Unterlagen, je 10,00 €
Übernahmen, je(in das Zuchtbuch bzw. Register des KSHC) 25,00 €
Zweitschriften von Ahnentafeln/Registrierscheinen, je 25,00 €
Zwingernamenschutz 25,00 €
Zwingernamenschutzerweiterung 20,00 €
Nachforschungsanfragen 15,00 €
Deckschein(vom Züchter/Hündin) 15,00 €
Zuchtbuchauszüge je Seite 1,00 €
Ausgabe von Registrier-Nummern 25,00 €
Auslandsanerkennung für eine Ahnentafel, "Anerkennung für das Ausland"(Gilt auch für Nichtmitglieder.) 35,00 €
Zwingerbuch 5,00 €
Sprungbuch 5,00 €

4. Nachzuchtbeurteilung (NZB) / Körung / Phänotypb

Alle genannten Preise verstehen sich "je Tier".

Teilnahme an einer NZB 5,00 €
Teilnahme an einer Körung 25,00 €
Nachkörung 20,00 €
Phänotypbeurteilung 25,00 €
Zuchtverlängerung(über Zuchtaltersgrenze hinaus) 20,00 €
Einzelkörung (SZO Pkt. 4.1.7.) 75,00 €

5. HD-Röntgen

HD-Auswertung für Tiere,
die in unserem Zuchtbuch/Register erfaßt sind 25,00 €
die in nicht unserem Zuchtbuch/Register erfaßt sindund deren Besitzer Nichtmitglieder sind 60,00 €

6. Aufwandsentschädigung

an Zuchtrichter bei Club-Zuchtschauen sowie Körungen Fahrgeld Tagegeld 0,30 €/km30,00 €
an Zuchtwarte für Zwingerbesichtigung für Wurfbesichtigungen für Wurfabnahmen bis 6 Welpen je weiterer Welpe als Mitglied der Körkommission Fahrgeld 20,00 €25,00 €25,00 €5,00 €15,00 €0,30 €/km
Sitzungen des Vorstandes, des Ehrenrates, der Zuchtleitungsowie anderer einberufener Kommissionen Tagegeld Fahrkosten für Fahrzeuge mit 1 Person 2 Personen 3 Personen 15,00 €lt. Tarif der DB 2.Kl.0,10 €/km0,20 €/km0,35 €/km

7. Sonstige

Anforderungen von Vordrucken, Schriftverkehr, Lieferungen u.ä. Portokosten
Kaukasenkurier inkl. Porto Einzelausgabe Jahresabo 4,00 €16,00 €
Broschüre Kaukasischer Schäferhund Für Mitglieder Für Nichtmitglieder 2,50 €5,00 €

Nichtmitglieder zahlen bei den Gebühren der ZB-Stelle, bei der Teilnahme an einer Körung und bei Aufwandsentschädigungen der ZW den dreifachen Preis. Die Gebührenordnung wurde am 16. März 2002 auf der Mitgliederversammlung bestätigt. Irrtum, Fehler und zwischenzeitliche Änderungen vorbehalten.

Kaukasen des KSHC e.V.